Seit 2019 verfüge ich über eine Kassenzulassung für gesetzlich versicherte Patienten. Psychotherapien gesetzlich Versicherter sind somit problemlos abrechnungsfähig.
Zu einem vereinbarten Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde können Sie die Praxis mit Ihrer Versichertenkarte aufsuchen. Bitte rufen Sie mich zur Vereinbarung eines Erstgespräches in meinen telefonischen Sprechzeiten an.
Beachten Sie, dass aufgrund der oftmals sehr hohen Zahl der Therapieanfragen per E-Mail Ihre Anfrage nicht sofort beantwortet werden kann, sondern gegebenenfalls erst nach einigen Tagen. Selbst die telefonischen Sprechzeiten sind so nachgefragt, dass Ihr Anruf zunächst auf dem Anrufbeantworter landen könnte. In diesem Fall rufe ich Sie sobald wie möglich zurück.