Wenn Sie privat versichert sind

Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Aktuell betragen die Kosten für eine Einzelsitzung à 50 Minuten gemäß diesen Vorgaben 100,55 €.

Der Behandlungsvertrag kommt jeweils zwischen Ihnen als Privatperson und mir als Therapeutin zustande. Unabhängig von der vollständigen oder teilweisen Erstattung der Therapiekosten durch Ihre Krankenkasse obliegt grundsätzlich die Begleichung der Therapiekosten Ihrer eigenen Verantwortung.

Im Regelfall übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Dennoch gibt es Ausnahmen: Manche Tarife schließen Psychotherapie aus ihrem Leistungskatalog aus oder begrenzen die Sitzungsanzahl pro Jahr. Daher sollten Sie in jedem Fall im Vorfeld die Kostenübernahme klären.

Die folgenden Fragen erleichtern Ihnen dabei das Vorgehen; oft genügt zur Klärung ein Anruf bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in Ihrer Krankenkasse.

Fragen an die private Krankenversicherung

  • Ist Psychotherapie im Leistungsumfang meiner Krankenversicherung enthalten?
    (Anzahl der übernommenen Therapiestunden, Kosten, sonstige Begrenzungen/ Einschränkungen?)
  • Sind zur Beantragung der Psychotherapie besondere Unterlagen einzureichen?
    (Spezielles Formular, Antrag durch die Psychotherapeutin)?

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